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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 6/17 NZB   

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https://dejure.org/2018,87133
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 6/17 NZB (https://dejure.org/2018,87133)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2018 - L 9 AS 6/17 NZB (https://dejure.org/2018,87133)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2018 - L 9 AS 6/17 NZB (https://dejure.org/2018,87133)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 706/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 6/17
    Sowohl der 7. Senat als auch der erkennende Senat des Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen haben sich in vom Kläger betriebenen Berufungsverfahren bereits ausführlich mit der Frage befasst, wie der Heizkostenanteil der vom Kläger zu tragenden Stromkosten zu ermitteln ist (vgl. Urteil des 7. Senats vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 706/09, Beschlüsse des 9. Senats vom 22. Juni 2017 - L 9 AS 1236/13 und L 9 AS 1239/13).

    Vielmehr hat sich das SG zur Begründung seines Urteils gerade der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen angeschlossen (vgl. die Ausführungen auf Seite 5 bis 11 des Urteils), welche zudem ein ebenfalls vom Kläger betriebenes Verfahren betraf, nämlich das o. g. Verfahren L 7 AS 706/09.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 6/17
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Höhe der für den Betrieb einer Heizungsanlage anfallenden Stromkosten im Wege der Schätzung ermittelt werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 47/14 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 9 AS 1239/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 6/17
    Sowohl der 7. Senat als auch der erkennende Senat des Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen haben sich in vom Kläger betriebenen Berufungsverfahren bereits ausführlich mit der Frage befasst, wie der Heizkostenanteil der vom Kläger zu tragenden Stromkosten zu ermitteln ist (vgl. Urteil des 7. Senats vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 706/09, Beschlüsse des 9. Senats vom 22. Juni 2017 - L 9 AS 1236/13 und L 9 AS 1239/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 9 AS 1236/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 6/17
    Sowohl der 7. Senat als auch der erkennende Senat des Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen haben sich in vom Kläger betriebenen Berufungsverfahren bereits ausführlich mit der Frage befasst, wie der Heizkostenanteil der vom Kläger zu tragenden Stromkosten zu ermitteln ist (vgl. Urteil des 7. Senats vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 706/09, Beschlüsse des 9. Senats vom 22. Juni 2017 - L 9 AS 1236/13 und L 9 AS 1239/13).
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